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Grundlegende Beschlüsse, wie z.B. die Verabschiedung einer Gebührensatzung oder einer konzeptionellen Neuerung (Trierer Biotütchen Modell), innerhalb des Zweckverbandes ART werden i.d.R. durch die Verbandsversammlung vorberaten und an die Gremien der Verbandsmitglieder zur Zustimmung übertragen. Stimmen alle Kreistage der Kreise bzw. der Stadtrat...

Wussten Sie, dass der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel im Jahr 2017 auf Drängen des Zweckverbandes ART beschlossen hat, die bereits seit dem 01.01.1993 existierende Biotonne und damit komfortable Abholung von Bioabfällen an der Grundstücksgrenze Ende 2019 abzuschaffen und gegen das "Trierer Biotütchen Modell" auszutauschen?