FAKTENCHECK: „Der Mythos – kein Platz für die Biotonne!“

18.09.2020

Ein gerne stetig wiederholter Hauptkritikpunkt der Biotonnenkritiker ist die Behauptung, die Menschen und deren Haushalte haben kein Platz und wüssten nicht wohin mit der zusätzlichen Tonne.

Doch wie sieht die bauliche Situation im Verbandsgebiet des ART tatsächlich aus?

Dazu genügt ein Blick in die Erhebung des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zur Situation der Gebäude- und Wohnungssituation exemplarisch aus dem Jahr 2013 (s. Anlage) unter der Voraussetzung, dass unterstellt werden kann, dass i.d.R. 1- oder 2-Familienhäuser über ausreichend Platz verfügen, um eine Aufstellung von zusätzlichen Müllgefäßen zu ermöglichen. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie beengte innerörtliche Reihenhausbebauungen, für die es jedoch individuelle Sonderregelungen gibt.

Der Erhebung ist zu entnehmen, dass die Bebauung der Stadt Trier aus ca. 53 % Einfamilien- und ca. 16 % Zweifamilienhäuser besteht, d.h. es kann unterstellt werden, dass mehr als 2/3 der Gesamtbebauung über gewissen Flächenpotentiale auf dem eigenem Grundstück verfügt.

Im Kreis Trier-Saarburg gibt es sogar 75 % Einfamilienhäuser und ca. 17 % Zweifamilienhäuser, was einem Gesamtanteil von ca. 90 % (!) entspricht. Dies entspricht im Übrigen der Verteilung in den Flächenkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifelkreis sowie dem Landesdurchschnitt in Rheinland-Pfalz.

Insgesamt ist festzustellen, dass im Zuständigkeitsbereich des ART die Bebauung aus mindestens 85 % Ein- und Zweifamilienhäusern besteht, was mehr als deutlich zeigt, dass das Argument "wir haben kein Platz" reine Makulatur und damit gegenstandslos ist.

Unberücksichtigt bleibt hier sogar, dass darüber hinaus die verbleibenden Objekte mit drei Wohneinheiten und mehr ebenso über ausreichende Stellflächen verfügen. Das zeigen die Praxis und die Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften.

Somit ist festzustellen, dass das theoretische organisatorische Anschlusspotential hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit am Objekt deutlich jenseits der 90 % liegt!

Fazit:

In der Abfallwirtschaft gibt es nicht das perfekte System. Oftmals bedeutet eine Weiterentwicklung einer Wahl eines kleineren Übels.

Dennoch bietet jedes moderne Abfallwirtschaftskonzept eine gewisse Flexibilität und bietet Ausnahmentatbestände, Sonderregelung, Einzelfalllösungen, so dass auch schwierige Fälle eine adäquate Berücksichtigung bei der Systemlösung erfahren.

Fakt ist, dass das Verbandsgebiet des ART, eine Fläche doppelt so groß wie das Saarland, problemlos mit dem System einer flächendeckenden Biotonne als Holsystem bedient werden kann. Zu gerne werden problematische Belange wie in Trier Innenstadt in den Vordergrund gestellt, hinter denen dann die Interessen des ländlichen Raumes und damit die Mehrheit des Verbandsgebietes vernachlässigt werden.

Ein Regelsystem für die Erfassung eines Massenabfalls sollte sich an der 90 %-igen funktionierenden Bebauung und nicht an den verbleibenden 10 % orientieren.

Und wer hier der Hund und wer der Schwanz ist und wer mit wem wackelt, ist aus Sicht der Initiative "Ja zur Biotonne für die Region Trier" eindeutig und hat nur eine Antwort: Ja zur Biotonne!

Die vollständige Quelle des statistischen Landesamtes zur Wohngebäude- und Wohnungssituation exemplarisch aus dem Jahr 2013 in RLP aus dem Monatsheft 11/2015 findet sich hier