Kommunalwahl 2024 Kommentar: „Der Verbandsvorsteher des ZV ART Trier“
Der Verbandsvorsteher des ZV ART Trier ist derzeit der CDU Landrat des Kreises Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes.
Als Verbandsvorsteher führt er u.a. den Vorsitz in der Verbandsversammlung und ist Dienstvorgesetzter der Verbandsverwaltung.
Er verfügt damit neben der politischen Führungsposition innerhalb der CDU in der Großregion Trier über eine umfassende Richtlinienkompetenz, entscheidet über Sitzungsinhalte und Tagesordnungen und damit über eine grundlegende Ausrichtung des Verbandes.
Landrat Eibes hat nie eine Getrennterfassungspflicht der Biotonne unterstützt und eine ablehnende Haltung mit fragwürdigen Argumentationen gestützt. Er ist neben den weiteren CDU-Protagonisten und u.a. neben dem Verbandsdirektor Dr. Monzel ein maßgeblicher Bremsklotz bzgl. der Umsetzung einer Getrennterfassungspflicht von Bioabfällen und damit der Weiterentwicklung einer nachhaltigen, bürgerfreundlichen und leistungsfähigen kommunalen Kreislaufwirtschaft für über 500.000 Einwohner.
In 2025 endet die Amtszeit des Landrates und damit auch die Amtszeit als Verbandsvorsteher – endlich – am 09.06.2024 wird über dessen Nachfolge entschieden. Es ist leider nicht zur erwarten, dass er während der verbleibenden Amtszeit mit Blick auf die Landesvorgaben irgendein Meinungswechsel zulassen wird.
Der neue Landrat wird mit großer Wahrscheinlichkeit der CDU Kandidat Andreas Hackethal, derzeit Bürgermeister von Morbach.
Ob dieser ein Meinungswechsel herbeiführen wird, ist leider nicht wirklich zu erwarten, ist er doch insbesondere innerhalb der einseitigen CDU Meinungsbildungspolitik und polemischen Stimmungsmache der letzten 10 Jahre groß geworden, wo soll da ein entsprechender Sachverstand und fachlicher Weitblick herkommen, den Irrweg des ART korrigieren zu wollen.
Wer hier Hoffnung auf einen Wechsel hat, wird sicherlich enttäuscht werden.
Ähnliche Erfahrungen machten die Bürgerinnen und Bürger der Vulkaneifel, die nach der Wahl und Unterstützung der heutigen SPD Landrätin in 2020 eines Besseren belehrt wurden. Diese hatte sich vor der Wahl zunächst noch ausdrücklich pro Biotonne ausgesprochen, nach der Wahl war das Thema zur Enttäuschung vieler Menschen bis heute vom Erdboden verschwunden, zumindest scheint Sie ein eher unpopuläres Thema zu den Akten gelegt zu haben.
Es bleibt somit leider nur der langwierige kommunal aufsichtliche Rechtsweg, der seitens der Landesregierung durch die Novellierung
des Abfallwirtschaftsplans RLP und des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes vorgegeben
ist – d.h. die Biotonne kommt, es ist leider nur eine Frage der Zeit!