In Rheinland-Pfalz existieren 36 Landkreise und kreisfreie Städte, in deren Zuständigkeit die Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gemäß KrWG als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) liegt. Einzelne Städte oder Landkreise haben diese Zuständigkeit auf Zweckverbände übertragen, wie z.B. in der Region Trier auf den Zweckverband A.R.T.
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Zur Erinnerung:
Aus einer Pressemitteilung des A.R.T u.a. in der "Rathaus-Zeitung Trier" vom 13.08.2019, hier wurde wie folgt informiert:
Jeder Bürger und jede Bürgerin, die sich einmal die Sammelcontainer genauer betrachtet haben und/oder diese sogar mehr oder weniger regelmäßig nutzen, werden sich sicherlich einmal gefragt haben, wie es um die Hygiene bestellt ist.
Das bekannte System "Trierer Modell Plus" des ZV A.R.T. zur Getrennterfassung biologisch abbaubarer Abfälle aus Privathaushalte im Sinne des §11 KrWG basiert hinsichtlich der Umsetzung darauf, dass Ortsgemeinden und Städte kommunale Flächen zur Verfügung stellen, auf denen der ZV A.R.T. Sammelcontainer aufstellen kann.
NABU Pressekonferenz und Pressemitteilung - Forderung zur flächendeckenden Einführung der Biotonne
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist Weihnachten, eigentlich auch eine Gelegenheit für ein paar besinnliche Worte:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich - ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern - zusehends in Europa.
Eine Bürgerin aus dem Vulkaneifelkreis schreibt am 21.12.2019:
Der Volksfreund berichtet am 17.12.2019 über die Initiativen u.a. zur Rettung der Biotonnen im Vulkaneifelkreis. Den zugehörigen Artikel finden Sie hier.
In der Region Trier und auch ab dem 01.01.2020 leider auch im Vulkaneifelkreis besteht ein Bringsystem für die getrennte Erfassung von Bioabfällen - Das "Trierer Biotütchen-Modell Plus".