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In Rheinland-Pfalz existieren 36 Landkreise und kreisfreie Städte, in deren Zuständigkeit die Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gemäß KrWG als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) liegt. Einzelne Städte oder Landkreise haben diese Zuständigkeit auf Zweckverbände übertragen, wie z.B. in der Region Trier auf den Zweckverband A.R.T.